In Wohngebieten mit Bebauungsplan (sog. „Innenbereichen“) sind Nebengebäude wie Gartenhäuser/Gerätehäuser und Unterstände wie Carports und Garagen bis zu einem gewissen Bruttorauminhalt sowie Anbauten wie Terrassenüberdachungen bis zu einer gewissen Quadratmeterzahl genehmigungsfrei. Sie sollten sich aber vorab unbedingt über den örtlich geltenden Bebauungsplan informieren. In diesem ist u. a. geregelt, wie groß und wo genau auf einem Grundstück gebaut werden darf, welche Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken einzuhalten sind und in welchem Umfang eine Grenzbebauung möglich ist.
Selbstverständlich erhalten Sie zu unseren Produkten eine vollständige Statik sowie einen Fundamentplan, die Sie dann im Bedarfsfall auch für Ihren Bauantrag nutzen können. Bitte beachten Sie, dass Sie als Laie keinen Bauantrag stellen können. Architektur- oder Ingenieurbüros sind Ihnen aber gerne dabei behilflich.
Zum Aufstellen vieler unserer Produkte benötigen Sie in der Regel keinen Bauantrag, es handelt sich oft um sogenannte genehmigungsfreie Bauvorhaben. Je nach Größe des Raumsystems (gemeint sind hier insbesondere Garagen, Carports und Einhausungen) bzw. regional geltendem Baurecht kann jedoch eine Genehmigung notwendig werden. Bitte kontaktieren Sie dazu vorab Ihr örtliches Bauamt.
Es ist erst
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